Ganz klar ja, sagen die ADAC Juristen: Wenn man sein Auto auf einem Supermarkt- oder Restaurantparkplatz abstellt, ohne selbst dort Kunde zu sein, ist gegen das Abschleppen grundsätzlich nichts einzuwenden. Der Grundstücksbesitzer macht die Regeln und möchte natürlich die Parkplätze für seine Kunden oder Gäste freihalten. Daher werden oft Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass nur Kunden (zeitlich begrenzt) dort parken dürfen. Parkt man sein Fahrzeug trotzdem dort und verlässt das Gelände, kann man nicht darauf vertrauen, dass dies geduldet wird. Das Fahrzeug kann auch auf Kosten des Falschparkers und/oder Halters abgeschleppt werden.
Auch (teils sehr teure) Knöllchen sind möglich – alles zu Strafzetteln auf Supermarktparkplätzen