Ist Abschleppen von Supermarktparkplätzen erlaubt?

Ist Abschleppen von Supermarktparkplätzen erlaubt?

Einen Parkplatz zu finden ist gerade in Großstädten eine oft nicht zu bewältigende Aufgabe. Ein großer Supermarktparkplatz mit vielen freien Plätzen kann da mitunter als verlockende Alternative erscheinen. Doch das kann ganz schnell viel Ärger nach sich ziehen. Nämlich, wenn man zum Parkplatz zurückkommt und das Auto abgeschleppt wurde. 

Ist Abschleppen von Supermarktparkplätzen erlaubt?

Ganz klar ja, sagen die ADAC Juristen: Wenn man sein Auto auf einem Supermarkt- oder Restaurantparkplatz abstellt, ohne selbst dort Kunde zu sein, ist gegen das Abschleppen grundsätzlich nichts einzuwenden. Der Grundstücksbesitzer macht die Regeln und möchte natürlich die Parkplätze für seine Kunden oder Gäste freihalten. Daher werden oft Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass nur Kunden (zeitlich begrenzt) dort parken dürfen. Parkt man sein Fahrzeug trotzdem dort und verlässt das Gelände, kann man nicht darauf vertrauen, dass dies geduldet wird. Das Fahrzeug kann auch auf Kosten des Falschparkers und/oder Halters abgeschleppt werden.

Auch (teils sehr teure) Knöllchen sind möglich – alles zu Strafzetteln auf Supermarktparkplätzen 

Abgeschlepptes Auto

Was müssen Parkplatzsuchende beachten?

Generell gilt: Wer auf einem privaten Parkplatz, etwa dem eines Supermarktes, parkt, der muss sich an die dort geltende Parkordnung halten. Ist das Parken zum Beispiel nur während eines Einkaufs eine Stunde lang mit Parkscheibe erlaubt, dann muss man sich als Parkender auch daran halten. Denn mit dem Parken geht man einen Vertrag mit der parkraumbewirtschaftenden Firma ein. Allerdings müssen Schilder, die das Parken regeln, auch gut sichtbar angebracht sein. Im Zweifel also besser auf einen öffentlichen Parkplatz oder ein Parkhaus ausweichen.

Das können Sie tun, wenn Sie zu Unrecht abgeschleppt wurden.

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